Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Aktuelle Information

Als oberstes Gebot gilt die Verkehrssicherheit. Um diese zu gewährleisten, müssen Kraftfahrer von Berufs wegen, die Vorgaben des Gesetzgebers befolgen.

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz, kurz BKrFQG, regelt die Anforderungen an den Fahrerberuf neu. Personen, die ihren Führerschein gewerblich nutzen möchten, weil sie im Güterverkehr oder Personenverkehr tätig sind, benötigen in Zukunft einen regelmäßigen Weiterbildungsnachweis. Der Befähigungsnachweis für qualifizierte EU-Berufskraftfahrer wird als Kennzahl 95 in den Führerschein eingetragen bzw. seit Ende Mai 2021 als Fahrerqualifizierungsnachweis in Scheckkartenform von der Fahrerlaubnisbehörde ausgegeben.

Die Weiterbildungspflicht

Die gesetzliche Pflichtweiterbildung ist in der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV) festgeschrieben. Fahrer müssen innerhalb von 5 Jahren den Nachweis über 35 Stunden Weiterbildung erbringen.

Der Nachweis muss alle fünf Jahre erneuert werden.

Über einen Fahrerqualifizierungsnachweis für die gewerbliche Nutzung verfügen müssen:

– Bis 10.09.2013 alle Busfahrer
– Bis 10.09.2014 alle Lkw-Fahrer

Neben der Weiterbildung für Berufskraftfahrer (LKW / BUS) bieten wir auch die “beschleunigte Grundqualifikation” an!
“Staplerkurse” führen wir selbst durch !!!
 

Für Informationen oder Anmeldungen wenden Sie sich bitte an:

Andreas Greimel – 0151 598 344 68